AGB

  1. ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Fa. JH-Eventservice Jürgen Hombach

 

1.1. Geltungsbereich

  • Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die von der Fa. JH-Eventservice Jürgen Hombach angebotenen Leistungen. Mündliche Vereinbarungen und Zusicherungen werden erst durch eine schriftliche Bestätigung verbindlich.

 

1.2. Eigentumsvorbehalt

  • Die Mietgegenstände mit allen Bestandteilen bleiben Eigentum des Vermieters. Angebote, Kostenvoranschläge und Pläne dürfen ohne unsere Zustimmung nicht an Dritte weiter gegeben werden.

 

1.3. Vertragsschluss

  • Die Auftragserteilung ist mit dem durch den Auftraggeber bestätigten Angebot erfolgt. Mit der Auftragserteilung werden vom Auftraggeber die vorstehenden Geschäftsbedingungen als verbindlich anerkannt. Für die Richtigkeit und Ordnungsmäßigkeit des Auftrages haftet der Besteller.
  • Alle Angebote sind freibleibend. Die Fa. JH-Eventservice Jürgen Hombach kann Angebote ohne Angaben von Gründen ablehnen.
  • Eine Anfrage ist noch keine Bestellung. Nach der Anfrage erhält der Mieter ein Angebot. Selbstabholer müssen sich vor Ort ausweisen können.

 

1.4. Mietpreise

  • Es gelten ausschließlich die aktuellen Mietpreise im ausgewiesenen Angebot der Fa. JH-Eventservice Jürgen Hombach, sowohl für Veranstaltungsequipment als auch für Veranstaltungspersonal.
  • Beim Veranstaltungsequipment gelten die angegebenen Preise für eine Mindest-Mietdauer von einem Tag oder am Wochenende von Freitag/Samstag bis Montag. Dies gilt auch dann, wenn gemietete Artikel vorzeitig oder unbenutzt zurückgegeben werden. Eine längere, vorher vereinbarte Mietperiode kostet je Zusatztag 20 % des Grundpreises der Mindest-Mietdauer. Eine verspätete Rückgabe der Mietgegenstände kostet je Zusatztag 100 % des Grundpreises der Mindest-Mietdauer.
  • Anlieferung und Aufbau sowie Abbau und Abholung sind im Preis nicht enthalten.
  • Selbstabholer können bar oder per Vorabüberweisung ( Zahlungseingang 3 Tage vor Abholung auf unserem Bankkonto ) bezahlen. Bei Anlieferungen kann bar oder per Vorabüberweisung ( Zahlungseingang 3 Tage vor Lieferung auf unserem Bankkonto ) bezahlt werden. Für ausgewählte Artikel muss eine Kaution hinterlegt werden. Bei Rechnungslegung sind Rechnungen innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug fällig. Preisänderungen sind vorbehalten.
  • Für unser Veranstaltungspersonal erfolgt eine individuelle Stundenabrechnung.
  • Generell gilt eine 4-Std. Mindestpauschale je eingesetzte Person.
  • Bei einem Einsatz nach 22:00 Uhr und an Sonn- und Feiertagen, wird ein Preisaufschlag i. H. v. 50 % berechnet.

 

1.5. Verzug

  • Gerät der Mieter mit seinen Verpflichtungen aus diesem Vertrag in Verzug, ist die Fa. JH-Eventservice Jürgen Hombach berechtigt, bei Zahlungsansprüchen Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem Basiszins zu verlangen.

 

1.6. Stornogebühren (Equipment- & Personalkosten)

Wird der Auftrag vom Auftraggeber rückgängig gemacht, gelten folgende Stornierungsgebühren:

  1. Bis 10 Tage vor Veranstaltung: 30% Stornokosten
  2. Bis 7 Tage vor Veranstaltung: 50% Stornokosten
  3. Bis 3 Tage (und weniger) vor Veranstaltung: 70% Stornokosten

 

1.7. Anlieferung – Selbstabholung

  • Der Transport gilt ab Lager bis hinter die erste ebenerdige Tür. Bei Anlieferung und Abholung muss der Mieter oder eine von ihm bevollmächtigte Person anwesend sein. Der Mieter stellt sicher, dass der Zugangsweg zum Anlieferungsort frei zugänglich ist und mit einem LKW oder Anhänger befahren werden kann.
  • Vereinbartes Hilfspersonal seitens des Mieters ist rechtzeitig für die Auf- und Abbauarbeiten bereit zu stellen. Andernfalls wird der entsprechende Mehraufwand in Rechnung gestellt.
  • Bei Selbstabholung muss der Mieter dafür sorgen, dass die Mietgegenstände beim Transport vorschriftsmäßig gesichert sind. Der Mieter haftet für jegliche Transportschäden.

 

1.8. Unsere Lieferkonditionen

  • Anlieferung und Abholung ( Mo. – Sa. von 06:00 – 22: 00 Uhr ) 0,80 € je gefahrenen Kilometer
  • Anlieferung und Abholung an Sonn- & Feiertagen sowie nachts ( von 22:00 – 06:00 Uhr ) 1,50 € je gefahrenen Kilometer
  • Bei Anlieferung und Abholung zu Messen wird ein einmaliger Messezuschlag ( für evtl. zu erwartende Wartezeiten ) in Höhe von 75,00 € berechnet !
  • Sehr weite, überregionale Anlieferungs- und Abholungsstrecken werden individuell berechnet !

 

1.9. Haftung

  • Wir haften nicht für unvorhergesehene Behinderungen, die zu einer verspäteten Anlieferung oder Nichtdurchführung einer Veranstaltung führen. Hierzu gehören u.a. Naturgewalten, Stromausfall und sonstige, nicht unserem Einflussbereich unterliegende Störungen.
  • Der Mieter trägt die Verantwortung für die Mietgegenstände.
  • Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter jegliche Mängel unverzüglich mitzuteilen.
  • Die Rückgabe erfolgt unter Vorbehalt, da Beschädigungs- und Fehlmengen erst nach vollständiger Wiedereinlagerung erfolgen.

 

1.10. Beschädigung

  • Das Risiko einer Beschädigung der Mietgegenstände trägt der Mieter unabhängig davon, ob Schäden durch seine Mitarbeiter, durch Fremde oder durch höhere Gewalt verursacht worden sind.
  • Fehlende oder beschädigte Mietgegenstände werden dem Mieter in Rechnung gestellt.

1.11. Kündigung des Vertrages

  • Die Fa. JH-Eventservice Jürgen Hombach ist berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen, wenn die begründete Befürchtung besteht, dass Mietgegenstände nicht vertragsgemäß verwendet werden.
  • Für diesen Fall bleibt der Mieter verpflichtet, die vereinbarte Miete zu bezahlen.
  • Der Mieter ist berechtigt, das Vertragsverhältnis außerordentlich zu kündigen, wenn entgegen der vertraglichen Vereinbarung die Mietgegenstände nicht rechtzeitig zur Verfügung oder nicht vollständig zur Verfügung gestellt werden.

1.12. Reinigung der Mietartikel

  • Der Mieter muss dafür Sorge tragen, dass die Mietartikel sorgfältig behandelt werden. Diese müssen sauber, sortiert und ohne Beschädigungen zurückgegeben werden.
  • Eine Nachberechnung für verschmutzte, beschädigte oder verloren gegangene Mietartikel bleibt vorbehalten

 

1.13. Datenspeicherung/Datenschutz

  • Die für die Auftragsabwicklung notwendigen persönlichen Daten des Kunden werden gespeichert. Der Kunde erklärt hierfür ausdrücklich sein Einverständnis.
  • Alle personenbezogenen Daten werden vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben.

 

1.14. Anzuwendendes Recht, Gerichtsstand

  • Für sämtliche Rechtsgeschäfte gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
    Gerichtsstand ist Siegburg.

 

1.15. Änderungen der AGB

  • Die Fa. JH-Eventservice Jürgen Hombach behält sich vor, diese AGB jederzeit für die Zukunft zu ändern oder zu ergänzen.

 

Lohmar, Mai 2018